Previous slide
Next slide

Elektro Möhring
Wirtsgrund 1
91086 Aurachtal

Tel.: 09132/60833
Fax: 09132/8356321
info@elektro-moehring.de

Wallbox als eigenes Zuordnungsobjekt

Bei Anschaffung einer Wallbox handelt es sich immer um ein eigenes Zuordnungsobjekt. Die Anschaffung einer Walbox fällt nicht unter den Nullsteuersatz des § 12 Abs. 3 UStG

Ein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung einer Wallbox ist nur zulässig, falls diese zumindestens 10% für unternehmerische Zwecke verwendet wird (§ 15 Abs. 1 S. 2v UStG).

Eine Zuordnung zum Unternehmensvermögen bzw. ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich, falls die Wallbox  ausschließlich für das Laden privatgenutzter Elektroautos genutzt wird.